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Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Erst- und Wiederholungsprüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.

Zwei Elektrofachkräfte prüfen eine Verteilung mit einem Messgerät

Sie als Unternehmer sind dazu verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Erst- und Wiederholungsprüfung zu unterziehen.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, die der sicheren Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung dienen.

Prüfplakette: Geprüft nach DGUV Vorschrift 3

Es werden Prüfintervalle zwischen 6 und 36 Monaten von den Behörden für Arbeitsschutz für alle elektrischen ortsveränderlichen und ortsfesten Anlagen und Betriebsmittel empfohlen. Unsere Mitarbeiter legen auf Grundlage der Prüfung nach Einsatzgebiet und Gerätebelastung den Prüfintervall in Ihrem Unternehmen fest.

Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel müssen einer regelmäßigen Wiederholungsprüfung nach der GDUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) unterzogen werden. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind nicht fest an einer Verteilung, sondern über einen Stecker angeschlossen und können leicht bewegt werden. (VDE DIN 0701-0702).

Alle ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen ebenfalls einer Wiederholungsprüfung nach der BGV A3 unterzogen werden. Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel sind fest an einer Verteilung angeschlossen, oder verfügen über einen Stecker. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen der elektrischen Anlage/Betriebsmittel. (VDE DIN 0701-0702).

  • Wir unterziehen Ihre Elektroanlage einer Sichtprüfung
  • Wir prüfen bei Ihnen alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
  • Wir erstellen über unsere Prüfung ein Protokoll
  • Wir kennzeichnen alle geprüften Betriebsmittel mit einem Prüfsiegel „DGUV 3 geprüft“
  • Wir kennzeichnen alle defekten elektrischen Betriebsmittel
  • Wir optimieren die Prüfintervalle auf Grundlage der Gesamtergebnisse

Unsere Techniker werden kontinuierlich geschult, um Messergebnisse in Anlagen und an Geräten richtig interpretieren zu können.

Überlastete Mehrfachsteckdose mit durchgeschmortem Stecker

Lange Zeit wurde die Einhaltung der Prüfungsdurchführung von der Berufsgenossenschaft nicht verfolgt. In letzter Zeit stellen wir jedoch fest, dass die Prüfprotokolle immer häufiger angefordert werden. Besonders dann, wenn etwas passiert, verlangt der Versicherer zunächst den Nachweis der regelmäßigen Prüfungen. Nicht selten, um im Schadensfall zu klären, ob aufgrund von Pflichtversäumnissen die Schadensregulierung zumindest in Teilen sogar ausgesetzt werden-, oder der Verursacher zur Übernahme von Zahlungen verpflichtet werden kann.

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